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 Moin  aus Delmenhorst,
sehe ich auch so, wie die anderen Kollegen.  Ei Ei  
1. riecht das ganz stark nach Scheinselbständigkeit  Polizei  
2. ist zu prüfen, wie die vertragliche Ausgestaltung der Aufgaben aussieht. Ein sog. Türsteher einer Disco braucht ja inzwischen auch eine Erlaubnis nach § 34 aGewO, wenn er die Tätigkeit selbständig ausüben will. Schließlich sind die auch zur Einhaltung des Jugendschutzes  jugendfrei   und Schutz von Eigentum eingesetzt.
Die Parallelen erscheinen mir auch vorhanden.
Schöne Grüße von der Delme  party4   das nächste WE kommt bestimmt



Gepostet am 08.02.2006 um 11:48 von:
Benutzer: BE-DE
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