Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Hallo Frau Schüttauf,

damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Es steht außer Frage, dass das stimmt, was Sie bezüglich des Feldes Nr. 16 a anführen, wobei m.E. aber die Betonung auf der Freiwilligkeit beruhen muss. Und von Freiwilligkeit kann im geschilderten Fall nicht die Rede sein.

Fest steht, dass die Umwandlung von Neben- auf Hauptgewerbe oder umgekehrt nicht anzeigepflichtig ist. Also hat die Agentur für Arbeit auch nicht das Recht, die Leute zu zwingen, eine entsprechende "Ummeldung" vorzunehmen, zumal diese ja scheinbar überwiegend entgeltlich gefertigt wird. Der Agentur für Arbeit muss eine Erklärung des Gewerbetreibenden selbst reichen.

Und da bei mir noch kein "Freiwilliger" vorgesprochen hat, habe ich die Angelegenheit eben direkt mit der Agentur abgeklärt. Ich denke, dass das im Sinne der Gewerbetreibenden war.

Wenn ansonsten freiwillige Angaben geändert werden sollen, machen wir das natürlich.

Schöne Grüße
A. Thien



Gepostet am 08.02.2006 um 09:50 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2353#post2353


Beitrags-Print by Breuer76