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Hallo und guten Tag!

Ich habe ein Reisegewerbe und ein stehendes Gewerbe angemeldet. Nun möchte ich für meine Verkaufsstände zwei Aushilfen einstellen. Nun habe ich mich erkundigt, das diese beiden Aushilfen auch eine Reisegewerbekarte benötigen für diese Tätigkeit. Ich möchte diese beiden Personen die schon im einen Angestelltenverhältnis sind (Vollzeit) , auf 400.-€ Basis anmelden. Mein Steuerberater sagte mir, das die beiden dann für diese geringfügige Beschäftigung keine Steuern bezahlen müssten. Anderers wäre es wenn sie ein zusätzliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hätten. Jetzt hätte ich gerne gewußt, ob dies so einfach möglich ist. Denn ich dachte immer, das sobald man eine Reisegewerbekarte hat, ist man selbständig ?!? Ich möchte nicht das die beiden Aushilfen ( für die ich auch 25% Steuern bezahlen muss) noch was versteuern müssen, weil es vom Finanzamt aufeinmal heißt , das sie mit der ausübung des Reisegewerbes einer selbständigen Tätigkeit nachgehen und so diese 400.-€ pro Monat voll angerechnet werden. Oder ist für das Finanzamt die Reisegewerbekarte gar nicht so relevant , so das die nur interessiert wie und wo und durch wen das Geld erwirtschaftet wurde ?!

Danke im Vorraus

Oliver



Gepostet am 08.02.2006 um 00:42 von:
Benutzer: silversurferxxx
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