Forum-Gewerberecht

» Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft «

Moin aus Meppen.
Im Zusammenhang mit den ganzen Änderungen möchte ich nur kurz erwähnen, dass der Unterrichtungsnachweis der IHK von den Personen erbracht werden muss, die eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft (so im Kienzle) beantragen. Sprich: Wer ein erlaubnisfreien Betrieb anfängt, braucht auch keinen Unterrichtungsnachweis mehr!  Heul  !
Den Unterrichtungsnachweis muss also noch der machen, der eine nette kleine Eckkneipe (mit aber auch ohne Speisenabgabe) betreibt - da kommt doch Freude auf!

Munter bleiben, Hubert Steinmetz 8)



Gepostet am 30.06.2005 um 11:21 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=234#post234


Beitrags-Print by Breuer76