Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Hallo aus Radebeul,
auch bei uns tritt dieses Problem mit dem Arbeitsamt immer wieder auf, eine nachhaltige Klärung konnte bisher nicht erreicht werden. Aber, mit
Änderungsgesetz vom 24.08.2002 wurde das Formular GewA2 um das Feld-Nr. 16 a ergänzt. Hier besteht u.a. für die Gewerbetreibenden die Möglichkeit, auch freiwillige Angaben zum Gewerbebetrieb abzugeben. So z.B. auch eine Namensänderung, einen Geschäftsführerwechsel, die Änderung einer Hauptniederlassung in eine ZweigNL oder eben auch eines Haupterwerbes in einen Nebenerwerb oder umgekehrt - siehe dazu auch [U]Kommentar zur GewO im Landmann/Rohmer § 14 Rd-Nr. 69[/U].
Wenn der Gewerbetreibende auf einer Gewerbeanzeige (hier Ummeld-ung) besteht, sind wir ja sowieso "fast verpflichtet" diese entgegen zu nehmen. Also auch freiwillige Angaben. So kommt es durchaus oft vor, dass ein Gewerbetreibender unbedingt seine Wohnanschrift in der An-zeige geändert haben will - obwohl das nicht die Betriebsanschrift ist. Dann wird von uns in Feld-Nr. 16 a eben "Änderung der Wohnanschrift" eingetragen. Das es sich dabei nicht um wirkliche anzeigepflichtige Tatbestände handelt, sondern nur um freiwillige Angaben, berücksich- tigen wir bei der Gebühr (nur 5,00 €).



Gepostet am 07.02.2006 um 14:11 von:
Benutzer: schüttauf
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