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» " Der Jackpot ist tot, es lebe der ( nachrüstbare ) Jackpot" für Geldspielgeräte! «
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Nein, das geht doch nicht. Lassen wir es so stehen und jeder kann sich sein eigenes Urteil bilden.
Und sollte ein
oder
oder
oder eine
oder halt ein Entgleiser seine Entgleisungen einsehen (was ich jedem wünsche), kann er sie ja selbst noch löschen oder dies später sicherlich beantragen.
Gepostet am 09.04.2008 um 14:03 von:
Benutzer: Kay Löffler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=23334#post23334
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