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Ich unterstütze diesen Vorschlag   

Nein, das geht doch nicht. Lassen wir es so stehen und jeder kann sich sein eigenes Urteil bilden.
Und sollte ein     oder     oder  Wand   oder eine  Heul   oder halt ein Entgleiser seine Entgleisungen einsehen (was ich jedem wünsche), kann er sie ja selbst noch löschen oder dies später sicherlich beantragen.



Gepostet am 09.04.2008 um 14:03 von:
Benutzer: Kay Löffler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=23334#post23334


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