Forum-Gewerberecht
» Eintritt zu Volksfesten/Jahrmärkten (§ 71 GewO) «
Dankeschön
nach Cloppenburg,
dies ist mein Reden schon seit Jahren, nur dass es eben niemand bestätigt und in manchen Behörden doch mit schöner Regelmäßigkeit zugelassen, geduldet, was auch immer wird.
Meine Stellungnahme und Wertung des Falles, brachte genau dieses Ergebnis (Kernaussage ist: Die Veranstaltung als solche ist nicht teilbar) und wurde freundlicherweise durch meine Fachaufsicht inzwischen auch bestätigt. Dennoch steht uns der Ärger
mit der Durchsetzung (auch im eigenen Hause) noch bevor, weil wir stets zu hören bekommen, dass es woanders schließlich auch so gemacht wird. Da ist das Argumentieren schwer und man fängt an, an sich selbst zu zweifeln. Ich erhoffte mir, dass es zumindest einige Kollegen gib, die meiner Ansicht sind, um das Gefühl loszuwerden, dass es wirklich überall geht, nur nicht bei uns.
Meine zuletzt geäußerte Bitte (die Urteile von Kassel) betreffen einen anderen Fall, nämlich das Trödel- und Flohmärkte keine Spezialmärkte sind.
Tschü
Gepostet am 09.04.2008 um 09:54 von:
Benutzer: Schöni
Der Original-Beitrag :
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