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» Eintritt zu Volksfesten/Jahrmärkten (§ 71 GewO) «

Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Mit dem Urteil oder der Entscheidung kann ich zwar nicht dienen, möchte an dieser Stelle aber auf die Hinweise in Rd.-Nr. 2 zu § 71 GewO in meinem Lieblingskommentar verweisen.

Danach wird für Messen (§64), Ausstellungen (§65), Großmärkte (§66 und Spezialmärkte (§ 68 Abs.s 1) keine Regelung über die dem Veranstalter zustehende Vergütung in § 71 getroffen. Bei diesen Veranstaltungen kann und darf der Veranstalter frei darüber befinden, von wem und wofür er ein Entgelt verlangt. Somit kann dort auch ein Eintritt verlangt werden.

Bei Volksfesten etc. ist dieses jedoch lt. § 71 GewO nicht zulässig und durch die zuständige Behörde ggf. zu unterbinden und wenn der Veranstalter dieses nicht akzeptiert, die Festsetzung für die Veranstaltung nicht zu erteilen bzw. bei einer Dauerfestsetzung aufzuheben.

Die Trennung einer Veranstaltung in zwei oder noch mehr Teile ist meines Erachtens weder opportun noch zulässig, da man ja lt. gängiger Rechtsprechung eine Handlung immer von Beginn bis zum Ende zu betrachten hat. Und wenn danach im Rahmen eines Stadtfestes (dieses beginnt m. E. mit der Eröffung und endet mit dem Feuerwerk, Konzert oder was weiß ich) Konzerte gegeben werden, gehören diese halt mit zu der Veranstaltung insgesamt und der Veranstalter muss sich Gedanken machen, wie er dieses finanziert. In aller Regel tragen die Betreiber der Getränke- und Speisestände den größten Teil der Kosten, weil diese halt auch den größten Gewinn machen und die anderen Beteiligten werden anteilsmäßig zur Finanzierung herangezogen.

Eine Umlage auf die Besucher durch Eintrittsgelder usw. wäre m. E. rechtswidrig, aber auch nicht sinnwoll. Denn wenn ich neben z. T. erheblich überteuerten Speisen und Getränken auch noch Eintritt bezahlen soll, gehe ich irgendwann irgendwo nicht mehr hin, weil ich zum Einen das Gefühl nicht mag, abgezockt zu werden und zum anderen auch nur eine bestimmte Menge Geld zum Ausgeben für derartige Dinge zur Verfügung habe.



Gepostet am 09.04.2008 um 09:21 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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