Forum-Gewerberecht

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Die besagte Firma wird hier bei uns am 28.02.2006 in einer Gaststätte tätig.

Die Einladung hat mir netterweise jemand überlassen. So das übliche: Sie haben einem Gewinnspiel teilgenommen und eine Reise nach Prag oder ins Erzgebirge gewonnen. Wert....€. Der Gutschein ist nunmehr in einer hiesigen Gaststätte abzuholen. Es gibt einen kleinen Imbiss, sonst sind keine weiteren Zugaben beworben. Natürlich der ausdrückliche Vermerk: keine Verkaufsveranstaltung.
Und man muss sich namentlich anmelden.

Mein Außendienstmitarbeiter geht hin. Seine Frau (bereits Rentnerin) hat nämlich die Einladung erhalten.

Ich werde euch berichten......



Gepostet am 07.02.2006 um 08:37 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2314#post2314


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