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Hallo, zusammen...
Kann mir jemand eine gute Definition für "öffentliche Tanzveranstaltungen " im Sinne der feiertagsrechtlichen Bestimmungen liefern?
Hintergrund: am Karsamstag fand bei uns eine Newcomer-Night mit mehreren Bands statt... betitelt als Konzertveranstaltung...
jetzt ist bei uns im Hause umstritten, ob diese Veranstaltung verboten war oder nicht.. kann jemand helfen?
im Voraus
Gepostet am 02.04.2008 um 15:01 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
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