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» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Hallo Zusammen,

die Agentur für Arbeit schickt mir ständig Bürger, die Ihr Gewerbe von Haupt- in Nebengewerbe bzw. von Neben- in Hauptgewerbe ummelden sollen. Da diese Meldung meines Erachtens rechtlich nicht möglich ist, haben wir ein Problem. (Die Agentur leitet dieses Ansinnen scheinbar aus Feld 16 des Anmeldeformulars ab). Die Bürger werden sinnlos hin- und her geschickt und natürlich auch verunsichert. Ich habe das Problem mittlerweile mit folgendem Schreiben gelöst:

Sehr geehrte...
die von Ihnen gewünschte Ummeldung Ihres Gewerbebetriebes von Neben- in Hauptgewerbe kann von mir nicht vorgenommen werden, da dies rechtlich nicht möglich ist.
In Gewerbeordnung gibt es keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengewerbe. Die von Ihnen bei Ihrer Gewerbeanmeldung unter Feld 16 gemachte Angabe (Wird die Tätigkeit [u]vorerst[/u] im Nebenerwerb betrieben) hat keine rechtliche Auswirkung und dient lediglich statistischen Zwecken. Eine formlose Bestätigung Ihrerseits, dass Sie die Tätigkeit jetzt hauptberuflich ausüben muss der Agentur für Arbeit ausreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann mich der/die Sachbearbeiterin gerne anrufen o. anschreiben um die Sache zu klären.

MfG
...

Geht es Euch auch so, oder unterliege ich etwa einem Irrtum? Ich habe bereits mit mehreren Kollegen von anderen Städten über dieses Thema gesprochen und alle waren meiner Meinung.



Gepostet am 06.02.2006 um 15:56 von:
Benutzer: portawestfalica
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2301#post2301


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