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» Aufruf des UAVD an die Automatenhersteller «

[quote][i]Original von jasper[/i]

(...)

Wenn jedoch Spielergewinne per Fernsteuerung beleglos abgeschöpft werden können, dann hat das mit „gleichen Geräten“ nichts mehr zu tun.
(...)
[/quote]

Wer schöpft denn Spielergewinne per Fernsteuerung beleglos ab, Du Schwätzer.
Nenne doch mal Namen!
Die man hier natürlich nicht einsetzen darf, dann schicke die Namen an gmg,
der weiß schon etwas damit anzufangen!
Und vergesse die Fakten nicht und die Beweise, sonst könnte das für Dich übel aussehen.



Gepostet am 29.03.2008 um 20:55 von:
Benutzer: Bernd1234
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22960#post22960


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