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Hallo Rosewood,

betrachtest Du den § 33 e Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung auch als "Quatsch"?

Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
............................... Ein Versagungsgrund liegt vor, wenn das Spiel nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.


Gruß
Meike



Gepostet am 29.03.2008 um 10:18 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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