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@ alle

Ich habe mir mal die Freuheit genommen, und die pdf hier im Wortlaut eingestellt. Ich hoffe, dass das o. K. war, UAVD !

[U]Zitat on[/U]
[B]An die
Mitglieder des Automatenherstellerverbands
VDAI e.V. und die freien Automatenhersteller
sowie an die
Mitglieder des Automatenhändlerverbands
DAGV e.V. und die freien Automatenhändler[/B]

Dringend einzuleitende Maßnahmen, damit der Kauf (die Übernahme) von zugelassenen Glücksspielgeräten (lt. § 33c GewO) nicht länger ein Glücksspiel für die Automatenaufsteller ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Spielverordnung hat nicht nur im Bereich der Automatenaufstellerbranche sondern auch im Bereich der Automatenherstellerbranche für eine noch nie da gewesene Umstrukturierung gesorgt, welche noch heute anhält und deren Ausmaße bislang nicht einzuschätzen sind. – War das das tatsächliche Ziel der Macher dieser Spielverordnung?
Sollte es Zufall sein, dass gerade diejenigen Automatenhersteller auf der Strecke bleiben, die über keine eigenen Industriespielhallen verfügen?
Diejenigen Automatenhersteller, die nunmehr als die Gewinner aus diesem dramatischen Wandel hervorgehen, aber auch diejenigen Automatenhersteller, die sich weiterhin auf dem Markt behaupten wollen, sollten sich ihrer Verantwortung gerade gegenüber den kleinen und mittelständischen Automatenaufstellern bewusst werden und nicht so tun, als würden es gerade diese Familienunternehmer sein, welche quasi über Nacht vergessen haben, wie Spielhallen ordentlich und gewinnbringend betrieben werden.
Ein jeder weiß, dass es sicherlich nicht an der Unternehmensführung der Automatenaufsteller liegt, dass die heutigen Neugeräte immer häufiger bereits nach nur 3 Monaten nur noch 40% ihres Neupreises Wert sind. – Es liegt vielmehr daran, dass scheinbar einige Automatenhersteller über Nacht vergessen haben, dass ein funktionsfähiges und somit auch finanzierbares Glücksspielgerät ein Gesamtkunstwerk ist und nicht allein von den optischen Reitzen der Frontscheibe abhängig ist.
Immer häufiger wird der „hohen Dynamik“ dieser neuen Glücksspielgeräte die Schuld an dieser Misere gegeben. Dies kann jedoch nur dann den Kern des Problems treffen, wenn diese neue „hohe Dynamik“ eine neue Bezeichnung für den bisherigen s.g. „Hobbymodus“ darstellen soll.
Für die Automatenaufsteller ist jedoch der Betrieb von bundesbehördlich zeitlich uneingeschränkt zugelassenen Glücksspielgeräten kein „Hobby“, sondern die einzige Möglichkeit, ihr Unternehmen betriebswirtschaftlich und somit mit Gewinnrealisierung zu führen.
Die eigentliche Aufgabe der Automatenhersteller sollte es sein, die hierfür grundsätzlich notwendige Betriebsausstattung, nämlich finanzierbare zugelassene Glücksspielgeräte, zu liefern. – Genau dieser Aufgabe werden die Automatenhersteller seit dem 01.01.2006 scheinbar mit zunehmendem Maße immer seltener gerecht. - Von wie viel Automatenaufsteller wurde eigentlich diese „neue unberechenbare Dynamik“ verlangt? - Hinzu kommt, dass die Automatenhersteller nicht im Ansatz verbindlich erklären, was für ein Produkt sie überhaupt ihren Kunden, den Automatenaufstellern, anbieten und unter welchen Voraussetzungen ihre Produkte, nämlich die Glücksspielgeräte, betriebswirtschaftlich zu betreiben sind. – Der Automatenaufsteller ist auf Verdei und Verderb seinem in die Automatenhersteller gesetztes Vertrauen ausgeliefert. – Im Falle eines leider immer häufiger werdenden Falles, nämlich dass die Glücksspielgeräte scheinbar bereits als Neugeräte im s.g. „Hobbymodus“ ausgeliefert werden, ist ein Garantieanspruch trotz eines überteuerten Gerätepreises für den Großteil der Automatenhersteller bzw. deren Händler ein absolutes Fremdwort.
Die Automatenaufsteller müssen den „dramatischen Wandel“ durch eine nicht finanzierbare „hohe Dynamik“ der Glücksspielgeräte und eine nicht nachvollziehbare Kaufpreiskalkulation immer häufiger mit großen finanziellen Verlusten hinnehmen.
– Damit muss Schluss sein!
Nicht nur für die Automatenaufsteller ändern sich die Zeiten, sondern auch für die Automatenhersteller und deren Händler.
- Wir fordern von den Automatenherstellern:
• Neben den bisherigen „Technischen Daten“ eine Veröffentlichung der „betriebswirtschaftlichen Daten“ einer jeden Gerätebauart.
Kein Autohaus wird ein Fahrzeug verkaufen können, ohne dass es gegenüber dem Kaufinteressenten verbindliche Auskunft über Motor, Leistung, Verbrauch etc. erteilt. – Dass Automatenhersteller bzw. deren Händler Glücksspielgeräte an den Automatenaufsteller bringen können, ohne detaillierte „betriebswirtschaftliche Datenblätter“ vorzulegen, dürfte allein auf deren Einigkeit zurückzuführen sein.
Um sicherzustellen, dass ein Glücksspielgerät auch tatsächlich betriebswirtschaftlich betrieben werden kann, sind klare garantierte Aussagen z.B. über die durchschnittliche Stundeneinnahme bei einer festgesetzten Anzahl von Betriebstunden unerlässlich. Undefinierte und nicht nachvollziehbare Aussagen z.B. die einer „Stundeneinnahme über einen längeren Zeitraum“, waren sicherlich mit ein Grund für den heutigen dramatischen Wandel!
Weitere Details über eine nachvollziehbare und aussagekräftige Datensammlung sollte in Absprache mit unabhängigen Automatenaufstellern bzw. deren Vertreter festgelegt werden!
- Wir fordern von den Automatenherstellern:
• Die technische Sicherstellung, dass an zugelassenen Glücksspielgeräten eine beleglose Geldentnahme bei verschlossener Gerätetür absolut unmöglich ist.
- Wir fordern von den Automatenherstellern:
• Die technische Sicherstellung, dass über eine Geldentnahme bei verschlossener Gerätetür eine Beeinflussung der Auszahlquoten absolut unmöglich ist.
Erst dann, wenn technisch absolut sichergestellt ist, dass eine beleglose Geldentnahme bei verschlossener Gerätetür und eine damit u.U. einhergehende Beeinflussung der Auszahlquoten durch die Abschöpfung der Spielergewinne unmöglich ist, kann ein fairer und allzeit kontrollierbarer Wettbewerb so gut wie sichergestellt werden.
- Wir fordern von den Automatenherstellern:
• Dass mit jedem zugelassenen Update der Spielesoftware eine Kopie der PTB-Nachtragszulassung sowie ein Datenblatt mitgeliefert wird, aus dem detailliert hervorgeht, welche genauen Änderungen das Update bewirken und dass durch das Update sich der bisherige Spielplan bzw. Spielablauf und somit die Auszahlquoten nicht verändern und wenn doch, in welcher Weise.
Da sich besonders die Automatenhersteller mit „freiwilligen selbst beschränkenden Maßnahmen“ seit vielen Jahren auskennen, sollten sie es sein, die unseren Forderungen sehr ernst nehmen und unmittelbar nachkommen. Alles andere würde aus unserer Sicht zwangsweise kurz- bzw. mittelfristig zu einer Regelung per Gesetz führen, unter welchem dann u.U. nicht nur die Automatenhersteller und ihre Industriespielhallen zu leiden hätten, sondern evtl. auch die über 5.000 kleinen und mittelständischen Automatenaufsteller in Deutschland.
- Alternativen:
• Absolutes Verbot der Vernetzung von Glücksspielgeräten
•Absolutes Chipkarten-Verbot
Wir appellieren daher an die Einsicht der Automatenhersteller, sich unseren Forderungen anzunehmen und diese unmittelbar umzusetzen. – Denn alles andere würde einem fairen Wettbewerb und einem transparenten Glücksspiel massiv entgegenstehen und wäre auf keinen Fall weiterhin akzeptabel. Die Umsetzung unserer Forderungen wird daher sicherlich im Interesse aller wirklich rechtschaffenen Unternehmer sein.
Stellen Sie sich Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Kundschaft und sorgen Sie dafür, dass ein Kauf bzw. die Übernahme eines Glücksspielsgeräts für die Automatenaufsteller nicht länger zum Glücksspiel wird und somit ein durch Transparenz fairer Wettbewerb abgesichert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
UNABHÄNGIGER AUTOMATENAUFSTELLER VERBAND DEUTSCHLAND 20. 03. 2008
[U]Zitat off[/U]


Grüße



Gepostet am 27.03.2008 um 17:02 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22910#post22910


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