Forum-Gewerberecht

» Die 3 Arten von Glückspielgeräten «

Hallo sunrise,

lass Dich bitte nicht durch Bernds Beiträge beeindrucken.

Er zeigte nicht nur in diesem Thema sehr deutlich, warum er hier schreibt und dass
er aufgestellte Behauptungen ( siehe oben Kategorie 3 - Automat) mit nichts
begründet.
Zudem kennt er den Unterschied "vom Hörensagen" zu "Personenbeweis" nicht.

Deine Darstellung sunrise, dass Du nicht zugelassene GGSG in einer Halle gesehen hast, ist ein Personenbeweis. Sprich mit der örtlich und sachlich zuständigen Behörde.
Wie schon in einem anderen Thema geschrieben, haben nicht zugelassene GGSG, die auf eine Zulassung "warten", natürlich nicht in einem Gewerbebetrieb zu stehen.



Kay hatte es schön beschrieben wieviel Arbeit für die Kollegen vom OA hinter Überprüfungen steckt. Das ist ein immer wieder zu wiederholender Prozess vor Ort (Außendienst) und verlangt im Nachgang viel Schreibarbeit und intensives Auseinandersetzen mit dieser recht speziellen Thematik.

Wenn jemand dann nicht ganz so engagiert ist wie Kay, auch viel Freizeit opfert, weil er gut informiert sein will, dann wird es schwierig, wenn er gerade in kleineren Städten eine Vielzahl von Aufgabengebieten gleichzeitig beackern muss.

Daher sind Informationen, wie sunrise und viele andere sie hier geben, sehr hilfreich.

Bitte unterstützt die Behörden vor Ort.


Gruß Meike



Gepostet am 27.03.2008 um 05:25 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22892#post22892


Beitrags-Print by Breuer76