Forum-Gewerberecht

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Hallo,

wenn es in diesem Forum nicht gewünscht ist auf Mißstände hinzuweisen kann ich es natürlich auch sein lassen.
Sowohl für einen Aufsteller als auch für einen Beamten vom Ordnungsamt ist es meiner Ansicht nach nicht weiter schwierig meine Schilderung auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

Thema ist für mich erledigt - wie manch anderer vor mir werde ich mich zukünftig aufs Mitlesen beschränken.

es grüßt sunrise



Gepostet am 26.03.2008 um 22:59 von:
Benutzer: sunrise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22888#post22888


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