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Prost aus Kleve,

Hier eine Bitte  verwirrt  
der unten Stehende Text ist unteranderem eine Auflage aus unseren Gestattungen. Hier kann mir keiner sagen was sich wirklich ändert und wie der Text ab Morgen auszusehen hat. Kann mir da draußen jemand helfen ?

Getränkeausschank:
Wer eine Getränkeschankanlage betreiben will, hat diese durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen, der durch Eintragung im Betriebsbuch oder im Formblatt die ordnungsgemäße Errichtung bescheinigt.
Die Inbetriebnahme ist dem Gewerbeamt schriftlich anzuzeigen und die Bescheinigung des Sachkundigen beizufügen.
Die Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, Wenn der Sachkundige die Bescheinigung erteilt und der Stadtverwaltung die Inbetriebnahme angezeigt wurde.
In der Nähe der Getränkeschankanlage ist eine Betriebsanweisung anzubringen und zu beachten.


Vielen Dank im voraus



Gepostet am 30.06.2005 um 10:10 von:
Benutzer: van de Loo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=228#post228


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