Forum-Gewerberecht
» Untersagung zum Ladenöffnungsgesetz bzw. Feiertagsgesetz NRW «
Hallo,
eine solche Verfügung habe ich leider nicht, ich wundere mich jedoch gerade wie forsch so ein Gewerbetreibender vorgeht. Öffentlich bekannt zu machen dass er die Gesetzeslage kennt und sich trotzdem drüber hinweg setzt. Wahnsinn. Ein wahrhafter Vorsatz!
Entweder steht er auf Bußgelder + Eintragungen im GZR, oder er will euch testen!
Vielleicht wusste er auch, dass Ihr Kollege Urlaub hat?! :-)
Viel Erfolg mit der Verfügung.
Gepostet am 19.03.2008 um 09:16 von:
Benutzer: Thorsten Bäumer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22738#post22738
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