Forum-Gewerberecht

» Untersagung zum Ladenöffnungsgesetz bzw. Feiertagsgesetz NRW «

Guten Morgen aus dem wunderschönen Herzogenrath!

Lage:

Es ist Osterzeit, ich habe Vertretung für den Kollegen vom Gewerbe. Soweit so schlecht. Heute lässt uns ein Gerwerbetreibender in einem Zeitungsartikel wissen, dass er sich in Kenntnis der Rechtslage und evtl. Konsequenzen über die Bestimmungen des Feiertagsgesetz NRW hinwegsetzen und seinen Blumenladen am Ostersonntag öffnen will. Bergründung wie üblich...

Auftrag:

Mein FBL erwartet nach Rücksprache mit der BezReg, dass eine sog. Untersagungsverfügung an den Händler rausgeht.

Durchführung:

Meine Frage ist nun, bevor ich das Rad neu erfinde: hat jemand von den werten Kollegen hier so eine Verfügung schon mal in die Welt gesetzt und würde sie mir als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellen?

Ich sage schon mal Danke für die Reaktionen vorab!

Grüße
Jürgen Weinberg

(Merkt man eigentlich das ich in meiner Jugendzeit mal gedient habe?????)



Gepostet am 19.03.2008 um 09:02 von:
Benutzer: hayabusa63
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22737#post22737


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