Forum-Gewerberecht

» Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft «

Hei aus Hamm,

nein, die Sperrzeiten gelten weiter. Das ergibt sich aus der Formulierung des § 1 GastG:
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke ....verabreicht.

Wenn Sie bislang z. B. Trinkhallen gaststättenrechtlich den Ausschank alkoholfreier Getränke konzessioniert haben, galt für diese ja auch die Sperrzeit.

Da hat sich nichts geändert.  Augenzwinkern  



Gepostet am 30.06.2005 um 09:36 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=227#post227


Beitrags-Print by Breuer76