Forum-Gewerberecht
» Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft «
Es ist doch immer wieder schön, dass sich Politiker was Tolles vor der Sommerpause ausdenken...
Ich habe aber eine Frage:
Was ist denn mit den Sperrzeiten bei den nun neu erlaubnisfreien Betrieben? Wenn die nur noch nach der GewO angemeldet werden müssen, gelten denn dann die Sperrzeiten weiter? Da die Rechtsgrundlage "GastG" doch weggefallen ist, müßte doch für diese Betriebe das Ladenschlussgesetz gelten, oder?
Ich wäre dankbar für eine Antwort.
Viele Grüße aus Kierspe
Gepostet am 30.06.2005 um 09:30 von:
Benutzer: Boshamer
Der Original-Beitrag :
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