Forum-Gewerberecht

» Straßenmusiker der selbst bespielte CDs feilbietet «

Hallo Leikamoser,

das steht leider nirgendwo im Gesetz. Der Gewerbebegriff im Sinne der Gewerbeordnung leitet sich ab aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. BVerwG, 24.06.1976 - 1 C 56/74, NJW 1977, 772 = GewArch 1976, 293).

Hiernach ist ein "Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung" jede nicht sozial unwertige (d.h. generell nicht verbotene = erlaubte), auf Gewinnerzielung und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, mit Ausnahme der Urproduktion, der wissenschaftlichen, künstlerischen und schriftstellerischen Berufe, der freiberuflichen Tätigkeiten sowie der bloßen Verwaltung eigenen Vermögens.

Der Künstler übt somit also kein Gewerbe aus und muss daher für seine Tätigkeit weder eine Gewerbeanzeige erstatten noch eine Reisegewerbekarte beantragen. Dies gilt ebenso für Tätigkeiten, die lediglich einen Annex seiner künstlerischen Tätigkeit darstellen (z.B. der Verkauf der mit eigenen Produktionen bespielten CDs).

Ich hoffe Ihnen hiermit etwas weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße
J. Neu



Gepostet am 12.03.2008 um 09:02 von:
Benutzer: J. Neu
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