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» Straßenmusiker der selbst bespielte CDs feilbietet «

[quote][i]Original von Ingolstadt[/i]
Auch der Künstler benötigt eine Sondernutzungserlaubnis, da er mit seiner Kunst die Straße / Gehweg dem Gemeingebrauch entzieht.
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Hallo Kollege Kirchhammer,

das muss nicht immer der Fall sein. Solange das musizieren im Rahmen des sog. "kommunikativen Verkehrs" stattfindet, handel es sich um erlaubnisfreien Gemeingebrauch, der keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf.

Sollte jedoch der Verkauf der (mit selbst produzierter Musik aufgenommenen) CDs gemeint sein, der möglicherweise auch noch mittels eines Verkaufstisches oder sonstiger Hilfsmittel erfolgt, dann handelst es sich selbstverständlich um erlaubnispflichtige Sondernutzung öffentlichen Straßenraums.

Viele Grüße
J. Neu



Gepostet am 11.03.2008 um 18:03 von:
Benutzer: J. Neu
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22439#post22439


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