Forum-Gewerberecht

» Straßenmusiker der selbst bespielte CDs feilbietet «

    aus der Nachbarschaft.

Wenn der Straßenmusiker seine eigene Musik aufnimmt und auf CD verkauft, ist das immer noch als Ausübung von Kunst anzusehen. Es spielt auch keine Rolle, ob er eigene Werke, oder die fremder Künstler spielt. Musik erzeugen ist Selbstverwirklichung und daher kein Gewerbe.

Der "Künstler" muss aber beim Finanzamt als Einkommensteuerpflichtiger erfasst sein. Sollte er Musik verwenden, die er nicht selbst komponiert hat, muss er Abgaben an die GEMA zahlen. Bei Kontrollen könnte dies eventuell nachgeprüft werden. Wird dem "Künstler" genausowenig gefallen, wie der Besitz einer Reisegewerbekarte.

Auch der Künstler benötigt eine Sondernutzungserlaubnis, da er mit seiner Kunst die Straße / Gehweg dem Gemeingebrauch entzieht.

Übe mich lieber in der Kunst des Textens, andere Instrumente beherrsche ich nicht, ausgenommen Hifi-Anlagen und MP3 Player.

Kunstvolle Grüße



Gepostet am 11.03.2008 um 17:52 von:
Benutzer: Ingolstadt
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