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Hallo Leikamoser,

ein Straßenmusiker, der ausschließlich [U]seine eigenen CDs[/U] feilbietet, benötigt keine Reisegewerbekarte, da er kein Reisegewerbe ausübt. Der Verkauf erfolgt als Annex seiner künstlerischen Tätigkeit, die kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ist.

Anders läge der Fall, wenn der Straßenmusiker CDs fremder Künstler feilbietet. Dann läge eine reisegewerbliche Tätigkeit vor, für die er eine Reisegewerbekarte benötigt.

Was meinen Sie denn mit "selbst bespielten CDs" ? Gebrannte CDs mit Zusammenstellungen diverser Interpreten ? Hier wäre ich wegen möglicher Copyrightverletzungen sehr vorsichtig. Entsprechende Schadensersatzforderungen können mitunter höher sein, als ein Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes, wenn der "Künstler" CDs ohne Reisegewerbekarte verkauft    .

Viele Grüße
J. Neu



Gepostet am 11.03.2008 um 17:50 von:
Benutzer: J. Neu
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