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Moin, Moin aus dem Oldenburger Land,

unser MW hat mir gerade per E-Mail mitgeteilt, dass durch ein nds. Unternehmen, das Automaten herstellt und Spielhallen betreibt, mit Datum vom 30.6.2005 Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gegen die §§ 6a und 9 SpielV erhoben worden ist. Mit Beschluss vom 17.1.2006 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Az.:Az.:1 BvR 10/06) einstimmig entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg



Gepostet am 02.02.2006 um 14:33 von:
Benutzer: LK Oldenburg
Der Original-Beitrag :
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