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[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo Mia,

willkommen im Forum.

Deine Idee mit "vorläufiger Zulassung bis Prüfung der PtB abgeschlossen ist" , kann rechtlich gem. §33 c GewO nicht funktionieren.


Gruß
Meike[/quote]

Hallo Meike,

die Frage des gmg lautete ja auch:

Zitat on
Hat irgend jemand eine Idee, wie man diesem Vorgang die vorhandene Brisanz nehmen könnte ?
Zitat off

Ich denke allerdings. dass dieses Thema überhaupt nicht brisant ist.
Wir sprechen hier über Risikoupdates, welche vor Schaden bewahren sollen,
damit Betrügern das Handwerk unverzüglich gelegt werden kann!


Mannomann, da gibt es ganz andere brisante Themen!

Gruß



Gepostet am 06.03.2008 um 17:56 von:
Benutzer: Bernd1234
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22267#post22267


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