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Hallo,

vor einigen Jahren hat mal an Gründonnerstag eine Lack- und Lederwarenmodenschau in einer Discothek stattgefunden. So ab 23:50 Uhr waren die zwei Mädels und ihr Begleiter dann so weit, dass die Kleidungsstücke immer kleiner wurden; gegen 01:00(Karfreitag) fielen dann alle Hüllen. Das verhängte Bußgeld hat mitgeholfen, dass sich die Discothekenbetreiber die Vorschriften von Gründonnerstag / Karfreitag bis heute behalten haben    

Kontrollen finden keine statt; Beschwerden sind uns bis heute nicht bekannt geworden.

Übrigens: Viele Discothekenbetreiber kündigen ihre Veranstaltungen im Internet an. Einfach mal die Seite der betreffenden Disco anklicken und sehn was an Karfreitag abgeht.......

Gruß aus Wittgenstein



Gepostet am 05.03.2008 um 13:21 von:
Benutzer: Wittgensteiner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22201#post22201


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