Forum-Gewerberecht

» Feiertagsgesetz «

Sicherlich darf die Diskothek geöffnet sein, es darf sogar leise Hintergrundmusik gespielt werden, nur eben getanzt werden darf nicht. Daher haben die meisten Diskotheken am Gründonnerstag auch gar nicht geöffnet.
In Großstädten mag das anders sein?! Aber dann ist es an den zuständigen Ordnungsämtern, das Feiertagsgesetz umzusetzen.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 05.03.2008 um 13:18 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22200#post22200


Beitrags-Print by Breuer76