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Hallo nach Löhne,
wesentliche Teile der alten GetränkeschankanlagenVo finden sich jetzt in der BetriebssicherheitsVo wieder, der Erlass einer GetränkeschankanlagenhygieneVo wird noch auf sich warten lassen, da im LmBG erst die Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden müssen( nach meinem jetzigen Kenntnisstand).
Zuständig für die technische Seite ist in Nds. das Staatliche GAA, in NRW vermutlich das Amt für Arbeitsschutz.
Viele Grüße
Gert Lindke



Gepostet am 29.06.2005 um 16:48 von:
Benutzer: Gert Lindke
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