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Geöffnet sein darf die Diskothek, lediglich Tanz darf dort nicht stattfinden.
Eine unserer Diskotheken hatte einmal die Idee, zu öffnen und ein Buffet auf der Tanzfläche aufzubauen.
Überprüfungen haben das dann bestätigt. Tanz fand nicht statt!!
Allerdings waren auch nur wenige Besucher anwesend, so dass die Sache an sich nicht lohnend war. Das muss wohl auch der Betreiber so gesehen haben, denn diese Aktion ist einmalig geblieben.

Gruß

Walli
   



Gepostet am 05.03.2008 um 12:27 von:
Benutzer: Walli
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22191#post22191


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