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hm...

ok, aber es ist doch eine Farce...

Die Diskothek kann ja im Prinzip öffnen, nur getanzt werden darf dann nicht oder wie verstehe ich das !??!

Das is doch Humbug, so wie ich es kenne geht man da abends um elf hin, brennt sich einen und feiert die ganze Nacht, der Laden ist voll und irgendwann am Morgen des Karfreitags wird zugemacht...

Im Sinne des Gesetzes kann das so doch nicht sein...



Gepostet am 05.03.2008 um 12:06 von:
Benutzer: Thomas Keufner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22187#post22187


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