Forum-Gewerberecht
» Feiertagsgesetz «
Hinsichtlich des Gesetzes gibt es da keine weiteren Diskussionen. Tanzveranstaltungen sind am Gründonnerstag nicht gestattet. Basta!!
Leider wie so oft, meinen einige Betreiber sich hieran nicht halten zu müssen. Diesbezüglich haben wir Bußgelder verhängt.
Wir handhaben es so, dass wir die Betreiber der Diskotheken jährlich fmdl. auf das Verbot sowie die Einhaltung hinweisen.
Gruß
Walli
Gepostet am 05.03.2008 um 11:51 von:
Benutzer: Walli
Der Original-Beitrag :
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