Forum-Gewerberecht
» Nachweis unzulässiger Fun Games «
aus Delmenhorst,
ist ja herrlich, je länger man wartet um so "durchsichtiger"
wird die Angelegenheit. Noch so ein paar Meldungen und man muss sich überlegen, ob Kontrollen mit Sanktionen durchgeführt werden müssen, um die Sache wieder von Gerichten entscheiden zu lassen. Wenn die Behörde dann Recht bekommt, gibt es keinen Schadensersatz, wenn man aber Pech hat sieht man alt
aus.
Gruß von der Delme
Gepostet am 02.02.2006 um 11:48 von:
Benutzer: BE-DE
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