Forum-Gewerberecht

» Erlaubnis nach § 34 c GewO bei GmbH & Co. KG «

Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah.

Der Kommanditist ist nicht mal Gewerbetreibender. Woher soll denn da die Erlaubnispflicht kommen?

Wenn er dennoch meint, die Erlaubnis für sein Seelenheil zu benötigen, kann er ja als natürliche Person eine Erlaubnis beantragen. In diesem Fall würde ich mit jedoch einen Vermerk machen, dass er ausdrücklich auf die fehlende Notwendigkeit einer Erlaubnis als Kommanditist hingewiesen wurde. Diesen würde ich mir auch unterschreiben lassen.

Liebe Grüße aus Neuss


Jürgen Schmitz



Gepostet am 04.03.2008 um 10:45 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22141#post22141


Beitrags-Print by Breuer76