Forum-Gewerberecht

» Nachweis unzulässiger Fun Games «

Wieso weiß ich nichts von einem Erlass aus Bayern? wut  

[quote]...Diese Maßgabe wird man auch faktisch unterlaufen können, indem der Betreiber behauptet, dass das jeweilige Fun Game ein von ihm (gebraucht) angeschafftes Gerät sei, das er "gerade" neu aufgestellt...[/quote]

Wie kommt der auf so eine Aussage? Kopfkratz  



Gepostet am 02.02.2006 um 10:22 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2213#post2213


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