Forum-Gewerberecht
» Nachweis unzulässiger Fun Games «
Hallo und guten Morgen,
mir ist da gerade was auf den Tisch geflattert, was vielleicht ganz interessant ist.
Ich habe gerade ein Schreiben incl. CD bekommen mit dem Tenor: Automatenaufsteller informieren Behörden. Dort wird nochmals auf das Thema Fun-Games eingegangen. Diese Information läuft darauf hinaus, dass das Fun-Games effektiv illgeal sind und die bloße Abschaltung der Ausgabe von Weiterspielmarken sowie des Hinterlegungsspeichers nicht ausreicht, damit diese Geräte der neuen Spielverordnung entsprechen.
Auch wurden 5 Seiten mit Bildern von verbotenen Fun-Games und Jackpot-Systemen mitgeschickt.
Da dieser Zusammenschluss von Automatenaufstellern allerdings Angst vor Repressalien seitens andere Aufsteller hat, sind diese gezwungen anonym zu bleiben.
Ich würde die Daten auch gerne per e-mail schicken, das würde aufgrund der Größe aber die Postfächer sprengen.
Wer interesse an der e-mail-Adresse hat kann sich gerne bei mir melden.
Schönen Tag noch
Susanne Balczynski
Gepostet am 02.02.2006 um 10:09 von:
Benutzer: Susanne Balczynski
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2211#post2211
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