Forum-Gewerberecht

» Widerruf einer Apothekenerlaubnis «

Hallo aus München.

Danke für die schnellen Antworten. Ich hab sowas schon befürchtet.

Nun kann der gute seine Apotheke zwar nach einer Zwangsräumung eh mehr nutzen. Aber ich befürchte, dass er sich woanders niederlässt und dort erneut losschlägt.

Nun gut, da muss ich sehen, was mir so einfällt, um die künftigen Kunden zu schützen.

Viele Grüße aus dem kalten München.

@Kramer-Cloppenburg

Im Bayerischen Wald ist's noch viel kälter und er ist auch weit von München entfernt. Aber schön ist's dort wirklich.
Freut mich, dass es Dir dort gefällt.



Gepostet am 02.02.2006 um 09:43 von:
Benutzer: Landratsamt München
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2209#post2209


Beitrags-Print by Breuer76