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Hi,

ich habe auch noch die alten RGK und weiß nicht, wie die neuen Karten aussehen. Ist aber auch egal, denn der BLA Gewerberecht hat gesagt, solange die ReisegewVwV noch nicht geändert ist, kann auf das Lichtbild und höchstpersönliche Angaben verzichtet werden.

Viee Grüße
A. Thien



Gepostet am 28.02.2008 um 13:25 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21992#post21992


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