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» Gewerbeuntersagung: Widerspruch durch Steuerberater «

[quote][i]Original von S. Langhammer[/i]
Nachdem ich gerade den Kommentar gelesen habe, kann jede prozessfähige natürliche Person Bevöllmächtigter sein, wenn sie zu sachgemäßem Vortrag fähig ist. Sie Bedarf allerdings einer schriftlichen Vollmacht.
[/quote]

Hallo Frau Langhammer,

ich habe zwar Nichts mit Gewerbeuntersagungen zu tun (die bearbeitet bei uns die Kreisverwaltung), aber nach der Aussage des Kommentars könnte der Steuerberater meiner Meinung nach Bevollmächtigter sein.
- um eine prozessfähige natürliche Person dürfte es sich im Normalfall ja handeln

- dass sie zum sachgemäßen Vortrag fähig ist, wollen wir mal hoffen  großes Grinsen  
(im Ernst, wenn es sich um eine Untersagung handelt, die auch auf Steuerrückständen basiert, kann der Steuerberater bestimmt was dazu sagen)

Allerdings muß er die schriftliche Vollmacht des Gewerbetreibenden vorlegen!


Ich lasse mich gerne belehren, wenn meine Meinung falsch ist. Aber nach dem Wortlaut des Kommentars fände ich das so plausibel.)

Schönen Feierabend aus Euskirchen (den tollen Sonnenuntergang habe ich jetzt leider nur kurz aus dem Fenster gesehen).  Kopfkratz  



Gepostet am 01.02.2006 um 18:12 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2192#post2192


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