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» Gewerbeuntersagung: Widerspruch durch Steuerberater «

Hallo Kollegen,

ich habe schon wieder eine Frage.

Und zwar wird es hier Mode, dass die Steuerberater Widerspruch gegen unsere Gewerbeuntersagung einlegen. Unserer Ansicht nach sind die nicht zur Rechtsberatung befugt.

Nachdem ich gerade den Kommentar gelesen habe, kann jede prozessfähige natürliche Person Bevöllmächtigter sein, wenn sie zu sachgemäßem Vortrag fähig ist. Sie Bedarf allerdings einer schriftlichen Vollmacht.

Irgendwie ist es ja auch verständlich, dass die Betroffenen den Steuerberater hinzuziehen, denn meistens geht es ja auch um Steuerschulden. Aber wenn die Steuerberater tatsächlich dazu nicht befugt sind, würde ich denen das auch gerne mal sagen  schimpf  

Frage Nr. 1: Wer weiß, ob die als Bevollmächtigter auftreten dürfen und wo steht dazu was?
Frage Nr. 2: Was macht ihr denn, wenn der Widerspruch durch den Steuerberater eingelegt wird  verwirrt   Das kann doch nicht nur bei uns so sein  wut  

Grüße aus dem Märkischen Kreis (Sauerland)

Simone Langhammer



Gepostet am 01.02.2006 um 16:54 von:
Benutzer: S. Langhammer
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