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» Nachweis unzulässiger Fun Games «

[quote][i]Original von Ulrich Erken[/i]
Hallo,

danke für die Antwort.
Nur: wie ich eingangs erwähnte, bin ich nicht der Auffassung, dass wir mit der Untersagung ehemals als FUN Games mit Tokenauswurf betriebener Geräte durchkommen, ohne zwischen solchen zu unterscheiden, die noch auswerfen und solchen, die dies nicht mehr tun. Das ist meines Erachtens der Versuch, einen Sachverhalt, der nicht leicht überprüfbar ist, vorschnell zu klären. Und dies birgt die große Gefahr erfolgreicher Schadenersatzforderungen.
Meiner Überzeugung zufolge ist ein Fun Game, das keine Token oder kein Geld mehr auswirft, nicht (mehr) unzulässig. Es richtet vor dem Hintergrund der Eindämmung des Spieltriebes nicht mehr Schaden an, als dies ein "normales Unterhaltungsgerät" tut. Daher auch meine bewusst gewählte Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Fun Games.
Ich hoffe, meine Anfrage ist dadurch deutlicher geworden!?

Gruß,
Ulrich Erken[/quote]

Vielleicht sollte man sich hierzu mal die Funktionsweise dieser Fun-Games selber anschauen (so habs ich zumindest gemacht). Das Problem ist folgendes (auch wenn keine Token mehr ausgeworfen werden): Bei den Fun-Games schmeiß ich z. B. 1 € ein was ein Wert von 100 Punkten ist. Für jedes Spiel zieht es dann einen Punkt ab und wenn ich gewinne bekomm ich wieder Punkte dazu. Das heißt, dass ich theoretisch mehr als 6 Freispiele gewinnen kann und von daher das ganze nach § 6 a SpielV verboten ist (für mich sind das nämlich "Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen"). Für die Betreiber macht das keinen Unterschied zu den Token. Anhand der Spielstände können die dann ggf. die Punkte in Geld "umtauschen" und den Punktestand danach irgendwie löschen. Im Endeffekt das selbe Spiel. Von daher sind wir da knallhart und lassen jedes Fun-Game ob mit oder ohne Token entfernen.
Gruß aus Bayern



Gepostet am 01.02.2006 um 16:47 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
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