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Hallo Kollegen und Kolleginnen,

Getränkeschankanlagen waren für mich leider immer nur ein notwendiges Übel, welches auch aus zeitlichen Gründen immer nur am Rande "mit erledigt" wurde.

Die Getränkeschankanlagenverordnung gibt es seit de, 31.12.02 nicht mehr, hygienische Anforderungen blieben jedoch noch bis zum 30.06.2005 bestehen.

Wenn ich die Sache richtig sehe, ist die Inbetriebnahme uns nicht mehr anzuzeigen und auch die wiederkehrende Prüfung in hygienischer Sicht durch den Sachverständigen nicht mehr erforderlich.

Was ist mit der technischen Seite? Was müssen wir überhaupt noch tun? Infos habe ich leider bislang von keiner Seite erhalten.

Bin ja schon froh, dass mich ein Sachkundiger informiert hat, dass sich ab 1.7.2005 (und ab 1.1.2006 weitere) Änderungen ergeben.



Gepostet am 29.06.2005 um 15:56 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=219#post219


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