Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen aus Gera,

ich habe noch etwas interessantes zum Thema gefunden:

Der Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" hat sich bereits auf seiner 83. Tagung mit dem Sachverhalt beschäftigt.
Die Teilnehmer stellten übereinstimmend fest, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage für die Weiterleitung dieser Daten bestand. Der Titel III der GewO enthalte keine gesonderte Regelung, §§ 14 und 11 GewO seien nicht anwendbar. Zudem bezweifelten die Teilnehmer, dass die Datenübermittlung erforderlich sei, zumal die Nichtübermittllung der Daten kaum zu Problemen geführt habe.

An der damaligen Rechtslage hat sich meines Wissens nach nichts geändert.

Der Bericht über die 83. Tagung des BLA ist im GewArch 1998/9, S. 372 ff. zu finden.



Gepostet am 26.02.2008 um 07:39 von:
Benutzer: OrDnUnGsAnDy
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