Forum-Gewerberecht

» Nachweis unzulässiger Fun Games «

 Danke   aus Delmenhorst,
habe erst seit kurzem Internetanschluss und bin gleich auf das Gewerbeforum gestoßen. Tolle Sache und ich bedanke mich schon mal bei den Eifrigen, welche sich um schnelle Umsetzung der neuen SpielV bemüht haben. Davon konnte ich schon gut partizipieren. Hatte in der letzten Zeit außer der einen oder anderen Spilehallenerlaubnis nicht mehr so viel damit zu tun und wusste gar nicht mehr, wie es in den H(ö)allen so aussieht. Finde es immer noch etwas verwirrend, dass immer wieder von Fun-Games geschrieben wird und immer unterschiedliche Arten gemeint sind. Habe mir aber wohl jetzt "hoffentlich" -dank eurer Hilfe- den Grundstock angeeignet.
Gruß aus der DelmeStadt und bis demnächst



Gepostet am 01.02.2006 um 15:23 von:
Benutzer: BE-DE
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2184#post2184


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