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» Nachweis unzulässiger Fun Games «

Hallo aus Frankfurt.

Also ich sehe die Sache mal so:

Sog. "Fun-Game-Geräte" die noch Token ausgeben sind sowieso unzulässig.

Ansonsten sind die ganzem Dinger m.E. auch zu entfernen, wenn es sich um "alte" Geräte handelt, bei denen lediglich die Tokenausgabe abgeschaltet wurde.

Wie bereits schon mal erwähnt vertrete ich die Auffassung, dass es sich bei den entsprechenden Geräten um zulassungspflichtige Gewinnspielgeräte handelt, die bisher ohne Zulassung betrieben wurden.
Darüber hinaus wurden diese zulassungspflichtigen Geräte durch die Abschaltung des Tokenauswurfes in ihrem Spielablauf verändert.

Jedes zugelassene Gerät hätte damit seine Zulassung verloren, erst recht dann doch wohl zulassungspflichtige Geräte ohne Zulassung.

Im Übrigen ist mir allerdings auch noch nicht ganz klar, was denn ein zugelassenes Fun-Game sein soll.
Wenns zugelassen ist, ist es ja wohl ein Gewinnspielgerät und kein zulassungsfreier Unterhaltungspieler mehr oder?

Soll das Ding aber als zulassungsfreies Unterhaltungsspielgerät betrieben werden müssen mir die Hersteller/Aufsteller erst mal den Spielverlauf darlegen.

Was passiert mit den erspielten Punkten?
Wann gibt es Freispiele?
usw.

Bei den Fun-Games alter Prägung kann ich die Höhe des Einsatzes und z.B. dadurch meine Gewinnchancen erhöhen/beeinflussen.

Und last but not least..

Der Umstand, dass die Unterhaltungspieler tatsächlich noch mit Token gefüttert werden dürfen trifft zwar zu, allerdings macht das für mich - sollte das ein Aufsteller tatsächlich beabsichtigen - absolut keinen Sinn.

Das bedeutet doch mehr Aufwand. Geld in Token tauschen.

Oder wird da schon wieder an anderen Dingen gebastelt??

Weiter viel Spaß



Gepostet am 01.02.2006 um 12:43 von:
Benutzer: Gewo
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