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» Anschreiben an Spielhallenbetreiber wg. neuer SpielV «

Hallo aus Radebeul, den beiden Kollegen Kramer und Wiesemeier  Danke   und ein großes Lob für die immer guten und hilfreichen Themenabhandlungen.
Ein entsprechendes Schreiben an die Spielhallenbetreiber und Auto-matenaufsteller hatte ich schon in Arbeit und war gerade dabei es mit dem Kollegen in der Landeshauptstadt Dresden zu besprechen, da wir auch hier ziemlich unsicher sind, was die Tokengeräte, Jackpotsysteme usw. anbelangt. Außerdem erzählen einem die Aufsteller ja immer, dass es in der Stadt DD oder XYZ gaaanz anders läuft.
Gestern war noch kurz vor 18.00 Uhr ein Spielhallenbetreiber, den ich aufgefordert hatte, u.a. die Token-Automaten aus der Spielhalle zu entfernen, bei mir und behauptete, dass mit anderen Städten abgestimmt worden wäre, dass wenn die Geräte keine Token mehr auswerfen würden, diese Geräte stehen bleiben dürften.  Kopfkratz  
Ich habe ihm gegenüber aber die Meinung vertreten, dass diese Geräten durch mehrere Gerichtsentscheidungen zweifelsfrei als Gewinnspielgeräte eingestuft worden sind und einer Zulassung der PTB bedürften. Eine eigene Umrüstung dieses Gerät z.B. zur Verhinderung des Tokenauswurf macht sie nicht einfach wieder zu einem zulassungs- freien Unterhaltungsspieler, zumal aus meiner Sicht dadurch auch in den ursprunglichen Spielverlauf eingegriffen wurde. Ob der umgerüstete Spielverlauf des Gerätes nunmehr allen Anforderungen der SpielV ent-spricht, kann ich nicht beurteilen - ich denk nur die PTB. Oder?  verwirrt    verwirrt  
Leider war das RP bisher keine Hilfe bei der Klärung des kontroversen Sachverhalts.  Augen rollen  
Hallo Herr Wiesemeier, vielleicht kann ich deinem Schreiben etwas näheres dazu entnehmen. Bitte mail mir's an [EMAIL]gewerbe@radebeul.de[/EMAIL] Danke



Gepostet am 01.02.2006 um 12:25 von:
Benutzer: schüttauf
Der Original-Beitrag :
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