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Der gute Gastwirt hat schon eine Konzession für die Außenfläche, die bis heute keine Einschränkungen enthält. Er kann also erstmal einen Grill oder einen Bierwagen aufstellen, richtig?

Warum frage ich eigentlich?
Tja, einige Gastwirte wollen sich hier an keiner Veranstaltung beteiligen, dann aber doch Vorteile, z.B. durch die Aufstellung eines Bierwagens auf der konzessionierten Außenfläche direkt an der Veranstaltungsfläche ziehen. Finden die Veranstalter natürlich nicht so gut - wir als Stadt auch nicht.

Gruß
T. Wendland



Gepostet am 18.02.2008 um 07:41 von:
Benutzer: Wendland
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21532#post21532


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