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Hallo aus raisdorf,

sehe ich genauso, wenn ich nix mehr mach´, melde ich ab, wenn ich´s nicht genau weiss, lass ich´s laufen (angemeldet).

So auch Marcks in Landmann /Rohmer Rdnr. 48 zu § 14:
"Die nur vorübergehende Einstellung des Gewerbebetriebes unterliegt dagegen nicht der Anzeigepflicht".

Also, nix machen (aktiv registriert stehen lassen)

Gruß
Manfred Milbrodt



Gepostet am 31.01.2006 um 09:06 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2151#post2151


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