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Moin,

"...bis Gras über die Sache gewachsen ist", hört sich ein bisschen nach Mauschelei an, aber wie dem auch sei, wenn die Dame den Betrieb nicht mehr ausübt, kann sie ihn ja abmelden. Ruhend melden kann sie ihn beim Finanzamt, nicht bei uns.

Schöne Grüße
A. Thien



Gepostet am 31.01.2006 um 08:55 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2149#post2149


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